Therapien

Es werden folgende Therapien angeboten

Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die GebüH keine verbindliche Gebührentaxe, sondern lediglich eine Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahre 1985 und konnte seitdem nicht mehr angepasst werden. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen, Krankenversicherungen. Der hohe Zeitaufwand, den manche Behandlungen, wie zum Beispiel die homöopathische Behandlung erfordern, wird hier nicht berücksichtigt.
Heilpraktikerrechnungen sind unabhängig von einem möglichen Erstattungsanspruch z.B. gegenüber der Krankenversicherung
oder einer Beihilfestelle zu zahlen.